Spielsucht und Arbeit – Auswirkungen auf den Arbeitsplatz und Lösungen
Wie wirkt sich Spielsucht auf den Arbeitsplatz aus? Erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, ob Sie die Sucht offenlegen sollten und wie der Wiedereinstieg gelingt.

Spielsucht betrifft nicht nur das Privatleben – sie hat massive Auswirkungen auf den beruflichen Alltag. Konzentrationsprobleme, heimliches Spielen während der Arbeitszeit, finanzielle Not und psychische Belastung führen oft zu Leistungseinbußen, Konflikten und im schlimmsten Fall zum Jobverlust.
Viele Betroffene stehen vor schwierigen Fragen: Soll ich meinem Arbeitgeber von meiner Sucht erzählen? Welche Rechte habe ich? Wie komme ich nach einer Therapie wieder in den Job zurück? Dieser Ratgeber gibt Ihnen konkrete Antworten und zeigt realistische Wege auf, wie Sie Ihre berufliche Situation trotz oder nach einer Spielsucht stabilisieren können.
Wie sich Spielsucht auf den Arbeitsplatz auswirkt
Die Auswirkungen von Glücksspielsucht auf die Arbeitsfähigkeit sind vielfältig und oft gravierend. Was im Privaten beginnt, greift zunehmend auf den beruflichen Alltag über.
Typische Auswirkungen im Job
Konzentrations- und Leistungsprobleme: Die Gedanken kreisen ständig ums Spielen – an Spielstrategien, vergangene Verluste oder die nächste Gelegenheit zu spielen. Diese mentale Abwesenheit führt zu Fehlern, sinkender Produktivität und verlangsamter Arbeitsgeschwindigkeit.
Zeitliche Abwesenheit: Viele Betroffene kommen zu spät zur Arbeit, verlassen früher oder fehlen ganz, um zu spielen. Manche verbringen die Mittagspause in Spielhallen oder nutzen Krankheitstage für Glücksspiel.
Spielen während der Arbeitszeit: Mit der Verbreitung von Online-Glücksspiel ist heimliches Spielen am Arbeitsplatz einfacher geworden. Betroffene nutzen Pausen, unbeobachtete Momente oder sogar die Arbeitszeit selbst für Sportwetten oder Online-Casinos.
Finanzielle Verstrickungen: Die finanzielle Not durch Spielschulden führt manchmal zu Diebstahl von Firmeneigentum, Unterschlagung von Kundengeldern oder anderen verzweifelten Handlungen, die das Arbeitsverhältnis gefährden.
Emotionale und soziale Probleme: Gereiztheit, Stimmungsschwankungen, sozialer Rückzug von Kollegen und Konflikte nehmen zu. Die psychische Belastung durch die Sucht macht sich im zwischenmenschlichen Umgang bemerkbar.
Krankschreibungen: Viele Betroffene lassen sich krankschreiben – sei es wegen echter psychischer Probleme (Depressionen, Angst), um zu spielen oder um Konsequenzen zu vermeiden. Häufige Kurzerkrankungen fallen auf.
Warnsignale für Kollegen und Vorgesetzte
Für Arbeitgeber und Kollegen können folgende Anzeichen auf eine Spielsucht hindeuten:
- Plötzlicher Leistungsabfall ohne erkennbare Ursache
- Häufiges Fehlen, viele Kurzerkrankungen
- Finanzielle Probleme (Lohnpfändungen, Bitten um Vorschuss)
- Heimliche Nutzung des Computers für nicht-arbeitsbezogene Aktivitäten
- Emotionale Instabilität und Gereiztheit
- Zunehmender sozialer Rückzug
- Ungewöhnliche Telefonate oder Verhaltensweisen
Rechtliche Situation: Spielsucht und Arbeitsrecht
Die rechtliche Situation bei Spielsucht am Arbeitsplatz ist komplex und wirft viele Fragen auf.
Offenbarungspflicht: Müssen Sie es sagen?
Grundsatz: Nein, Sie müssen Ihrem Arbeitgeber Ihre Spielsucht grundsätzlich nicht mitteilen. Suchterkrankungen fallen unter Ihr Persönlichkeitsrecht und den Datenschutz.
Ausnahmen: Eine Offenbarungspflicht kann bestehen bei:
- Berufen mit besonderer Verantwortung (Piloten, Busfahrer, medizinisches Personal)
- Positionen mit Zugang zu größeren Geldbeträgen (Kassierer, Buchhalter)
- Wenn konkrete Gefährdung anderer besteht
Bei Bewerbungen: Auch hier besteht keine generelle Pflicht, eine überwundene Spielsucht zu erwähnen. Lügen sollten Sie aber nur, wenn die Frage unzulässig ist.
Kündigungsschutz bei Suchterkrankung
Krankheitsbedingte Kündigung: Da Spielsucht offiziell als Krankheit anerkannt ist, genießen Sie theoretisch Kündigungsschutz. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich:
- Negative Gesundheitsprognose (keine Besserung absehbar)
- Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen
- Interessenabwägung fällt zugunsten des Arbeitgebers aus
Verhaltensbedingte Kündigung: Trotz Krankheit können Sie gekündigt werden bei:
- Wiederholtem unentschuldigtem Fehlen
- Diebstahl oder Unterschlagung
- Erheblichen Pflichtverletzungen (z.B. Spielen während der Arbeitszeit)
- Grobe Fahrlässigkeit oder Gefährdung anderer
Wichtig: Die Kündigung erfolgt dann nicht wegen der Sucht, sondern wegen des konkreten Fehlverhaltens. Eine Abmahnung ist bei schweren Verstößen nicht immer erforderlich.
Therapie während des Arbeitsverhältnisses
Ambulante Therapie: Bei ambulanter Behandlung findet die Therapie meist außerhalb der Arbeitszeit statt. Sie sind nicht arbeitsunfähig und haben keinen Anspruch auf Freistellung.
Stationäre Therapie:
- Stationäre Reha-Maßnahmen gelten nicht als Arbeitsunfähigkeit im klassischen Sinn
- Kein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber
- Stattdessen zahlt Renten- oder Krankenversicherung Übergangsgeld (ca. 75 Prozent des Nettolohns)
- Sie benötigen eine Genehmigung für die Reha-Maßnahme
- Der Arbeitgeber muss über die Abwesenheit informiert werden (ohne Diagnose zu nennen)
Arbeitsrechtlicher Status: Das Arbeitsverhältnis bleibt während der Therapie bestehen. Sie haben Anspruch auf Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz.
Wiedereingliederung nach Therapie
Nach längerer Abwesenheit haben Sie Anspruch auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Dies kann eine stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) beinhalten:
- Schrittweise Steigerung der Arbeitsstunden
- Weiterhin Krankengeldbezug
- Ärztliche Begleitung
- Ziel: Vollständige Rückkehr in den Job
Sollten Sie Ihrem Arbeitgeber von der Spielsucht erzählen?
Die Frage der Offenlegung ist hochindividuell und sollte gut überlegt sein.
Argumente für eine Offenlegung
Zugang zu Unterstützung: Viele größere Unternehmen haben betriebliche Sozialberatung, die vertraulich helfen kann. Auch der Betriebsarzt unterliegt der Schweigepflicht.
Verständnis für Situation: Wenn Ihre Leistung bereits nachlässt oder Sie häufig fehlen, kann Offenheit Kündigung verhindern. Ein verständnisvoller Arbeitgeber kann Ihnen Zeit für Therapie einräumen.
Rechtliche Absicherung: Wenn Ihre Situation bekannt ist, können Sie sich auf Krankheit berufen und genießen besseren Kündigungsschutz.
Psychische Entlastung: Das ständige Verheimlichen und Lügen kostet enorm Energie. Offenheit kann befreien.
Rückkehr nach Therapie: Wenn Sie für stationäre Therapie längere Zeit fehlen, müssen Sie ohnehin eine Erklärung liefern. Ehrlichkeit kann hier den Wiedereinstieg erleichtern.
Argumente gegen eine Offenlegung
Stigmatisierung: Trotz aller Aufklärung werden Suchterkrankungen oft missverstanden und stigmatisiert. Sie riskieren Vorurteile und veränderte Wahrnehmung.
Karrierenachteile: Die Information könnte bei Beförderungen oder wichtigen Projekten gegen Sie verwendet werden – bewusst oder unbewusst.
Vertrauensverlust: Besonders in Positionen mit Finanzverantwortung kann die Offenlegung zu Misstrauen führen, selbst nach erfolgreicher Therapie.
Keine Kontrolle über Information: Trotz Schweigepflicht kann sich Information verbreiten. Einmal ausgesprochen, können Sie es nicht zurücknehmen.
Kündigungsrisiko: In kleineren Betrieben oder bei ohnehin angespanntem Verhältnis könnte Ihr Arbeitgeber nach Gründen suchen, sich von Ihnen zu trennen.
Abwägung: Was ist richtig für Sie?
Erwägen Sie Offenlegung, wenn:
- Sie in einem großen Unternehmen mit Sozialberatung arbeiten
- Ihr Verhältnis zum Arbeitgeber gut und vertrauensvoll ist
- Ihre Leistung bereits deutlich nachgelassen hat
- Sie Unterstützung für eine Therapie benötigen
- Sie längere Zeit für stationäre Behandlung fehlen werden
- Sie in einem geschützten Arbeitsverhältnis sind (Öffentlicher Dienst, starker Betriebsrat)
Seien Sie vorsichtig mit Offenlegung, wenn:
- Das Betriebsklima rau ist und Verständnis unwahrscheinlich
- Sie in einer kleinen Firma arbeiten
- Ihre Position mit Finanzverantwortung verbunden ist
- Sie Ihr Spielverhalten noch selbst kontrollieren können
- Sie bereits in einer prekären beruflichen Situation sind
- Die Sucht noch niemand bemerkt hat und Sie ambulante Hilfe suchen
Alternative: Selektive Offenlegung: Sie müssen nicht “alles oder nichts” offenlegen. Optionen:
- Nur gegenüber Betriebsarzt oder Sozialberatung (Schweigepflicht!)
- Nur gegenüber direktem Vorgesetzten, ohne Details
- Nur bei konkretem Bedarf (z.B. Therapieantrag)
- Neutralere Formulierung (“psychische Erkrankung”, “Stressbelastung”)
Spielsucht führt zum Jobverlust – Was nun?
Für viele Betroffene ist der Verlust des Arbeitsplatzes bittere Realität. Dieser Abschnitt zeigt, wie Sie damit umgehen.
Erste Schritte nach Jobverlust
1. Ruhe bewahren und Sozialsystem nutzen: Melden Sie sich sofort beim Arbeitsamt arbeitsuchend. Auch bei fristloser Kündigung haben Sie nach Sperrzeit Anspruch auf Arbeitslosengeld.
2. Finanzielle Situation klären: Prüfen Sie Ansprüche auf Arbeitslosengeld, Wohngeld oder andere Sozialleistungen. Kontaktieren Sie eine Schuldnerberatung für einen Überblick über Ihre Schulden.
3. Therapie priorisieren: Der Jobverlust kann Wendepunkt sein. Nutzen Sie die Zeit für eine stationäre Therapie oder intensive ambulante Behandlung.
4. Rechtliche Prüfung: Lassen Sie die Kündigung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder der Gewerkschaft prüfen. Oft gibt es formale Fehler.
5. Perspektive entwickeln: Arbeiten Sie mit der Arbeitsagentur an einem Wiedereinstiegsplan. Eventuell sind Umschulungen oder Weiterbildungen sinnvoll.
Bewerbung mit “Lücke” im Lebenslauf
Sie müssen die Spielsucht nicht erwähnen: Längere Auszeiten können Sie neutral beschreiben:
- “Persönliche Auszeit zur Neuorientierung”
- “Gesundheitliche Rehabilitation”
- “Sabbatical aus persönlichen Gründen”
- “Phase der beruflichen Neuorientierung”
Positives Framing: Betonen Sie, was Sie in dieser Zeit gelernt haben:
- Selbstreflexion und persönliche Weiterentwicklung
- Umgang mit Krisen und Herausforderungen
- Neue Prioritäten und Klarheit über Berufswunsch
- Gestärkt aus schwieriger Phase hervorgegangen
Ehrlichkeit bei direkter Nachfrage: Werden Sie im Gespräch direkt gefragt, können Sie ehrlich sein, ohne Details zu nennen: “Ich hatte eine persönliche Krise, die ich mit professioneller Hilfe überwunden habe. Diese Erfahrung hat mich gereift und ich bin heute belastbarer als zuvor.”
Referenzen: Falls möglich, nutzen Sie Referenzen aus der Zeit vor der Krise oder aus ehrenamtlicher Tätigkeit während der Genesung.
Beruflicher Wiedereinstieg nach Therapie
Der Weg zurück ins Berufsleben nach einer Spielsucht-Therapie erfordert Planung und Geduld.
Stufenweiser Wiedereinstieg
Hamburger Modell nutzen: Nach längerer Krankheit haben Sie Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung:
- Start mit wenigen Stunden täglich (z.B. 2-4 Stunden)
- Schrittweise Steigerung über 6 Wochen bis 6 Monate
- Weiterhin Krankengeldbezug
- Bei Überforderung Abbruch und Rückkehr zur Krankmeldung möglich
Realistische Erwartungen: Erwarten Sie nicht, sofort wieder 100 Prozent leistungsfähig zu sein. Die psychische Belastbarkeit muss sich erst wieder aufbauen.
Schutzfaktoren etablieren:
- Trigger am Arbeitsplatz identifizieren und meiden
- Vertrauensperson einweihen für Krisenmomente
- Pausen bewusst gestalten (nicht in Spielhallennähe)
- Handy-Apps zur Glücksspielblockade aktiv lassen
- Nachsorge parallel zur Arbeit fortsetzen
Arbeitsplatzwechsel als Neuanfang
Manchmal ist ein kompletter Neustart sinnvoller als die Rückkehr zum alten Arbeitgeber:
Vorteile eines Wechsels:
- Keine Vorbelastung oder Stigmatisierung
- Frischer Start ohne alte Assoziationen
- Chance auf berufliche Neuorientierung
- Keine Kollegen, die von der Sucht wissen
Nachteile:
- Bewerbungsstress in labiler Phase
- Kündigungsfrist muss eingehalten sein
- Verlust von Betriebszugehörigkeit und Rechten
- Probezeit im neuen Job
Entscheidungshilfe: Ein Wechsel ist besonders sinnvoll, wenn:
- Das Arbeitsverhältnis bereits stark belastet war
- Der alte Job mit Triggern verbunden ist (z.B. Kassierer, Nähe zu Spielhallen)
- Sie ohnehin eine berufliche Veränderung anstrebten
- Ein Neustart Ihrer Genesung hilft
Langfristige berufliche Stabilisierung
Suchtmittel-freies Arbeitsumfeld: Vermeiden Sie wenn möglich Berufe oder Positionen, die mit Glücksspiel oder hohen Geldbeträgen zu tun haben. Trigger sollten minimiert werden.
Work-Life-Balance achten: Stress und Überlastung sind Rückfallrisiken. Achten Sie auf:
- Angemessene Arbeitszeiten
- Ausreichend Freizeit und Erholung
- Gesunde Bewältigungsstrategien für Arbeitsstress
- Soziale Kontakte auch außerhalb der Arbeit
Offene Kommunikation mit Therapeuten: Besprechen Sie berufliche Herausforderungen regelmäßig in der Nachsorge oder Selbsthilfegruppe.
Karriereplanung anpassen: Setzen Sie sich realistische berufliche Ziele. Manchmal bedeutet Genesung auch, beruflichen Ehrgeiz zu mäßigen und Lebensqualität höher zu priorisieren.
Unterstützung am Arbeitsplatz nutzen
Viele Arbeitgeber bieten mehr Unterstützungsmöglichkeiten, als Betroffene wissen.
Betriebliche Sozialberatung
Größere Unternehmen haben oft betriebliche Sozialberater oder kooperieren mit externen Beratungsstellen:
- Vertrauliche Erstberatung
- Vermittlung zu Therapieangeboten
- Unterstützung bei Anträgen
- Mediation zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber
- Begleitung bei Wiedereingliederung
Wichtig: Diese Beratung ist vertraulich und die Information wird nicht an Vorgesetzte weitergegeben!
Betriebsarzt
Der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und kann:
- Gesundheitliche Situation beurteilen
- Arbeitsunfähigkeit bescheinigen
- Wiedereingliederungsplan erstellen
- Zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber vermitteln (ohne Details preiszugeben)
Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
Der Betriebsrat kann unterstützen bei:
- Drohender Kündigung (muss angehört werden)
- Wiedereingliederung nach Krankheit
- Konflikten am Arbeitsplatz
Bei Anerkennung einer Schwerbehinderung (kann bei schwerer Suchterkrankung beantragt werden) genießen Sie erweiterten Kündigungsschutz.
Integrationsfachdienst
Nach längerer Arbeitsunfähigkeit oder bei Schwerbehinderung kann der Integrationsfachdienst helfen:
- Vermittlung in Arbeit
- Unterstützung bei Arbeitsplatzerhalt
- Coaching am Arbeitsplatz
- Konfliktlösung
Prävention: Arbeiten ohne Rückfall
Für Menschen in Genesung ist die Vermeidung arbeitsbedingter Rückfälle zentral.
Trigger am Arbeitsplatz erkennen
Typische berufliche Trigger:
- Stress und Leistungsdruck
- Konflikte mit Vorgesetzten oder Kollegen
- Monotonie und Langeweile
- Finanzielle Sorgen (niedriges Gehalt, unsichere Anstellung)
- Zugang zu Geld oder Glücksspielstätten
- Pausen in Spielhallennähe
- Kollegen, die spielen
Strategien:
- Identifizieren Sie Ihre persönlichen Trigger
- Entwickeln Sie Bewältigungsstrategien für jede Trigger-Situation
- Vermeiden Sie wo möglich (z.B. andere Pausenorte)
- Informieren Sie eine Vertrauensperson am Arbeitsplatz
Stressmanagement im Job
Gesunde Stressbewältigung:
- Regelmäßige Pausen einlegen
- Atemübungen und Achtsamkeit
- Sport als Ausgleich
- Klare Grenzen setzen (Überstunden, Erreichbarkeit)
- Realistische Zielsetzungen
Warnsignale beachten: Achten Sie auf Anzeichen von Überforderung:
- Gedanken ans Spielen nehmen zu
- Schlafprobleme
- Gereiztheit und emotionale Instabilität
- Rückzug von sozialen Kontakten
- Vernachlässigung von Selbsthilfe-Aktivitäten
Bei Warnsignalen:
- Sofort mit Therapeut oder Selbsthilfegruppe sprechen
- Belastung am Arbeitsplatz reduzieren (Gespräch mit Vorgesetzten)
- Notfallplan aktivieren
Zusammenfassung: Spielsucht und Arbeit bewältigen
Die Auswirkungen von Spielsucht auf das Berufsleben sind gravierend, aber es gibt Wege damit umzugehen und langfristig wieder stabil im Job zu stehen.
Die wichtigsten Erkenntnisse:
- Spielsucht beeinträchtigt massiv die Arbeitsleistung und gefährdet den Arbeitsplatz
- Sie müssen die Sucht Ihrem Arbeitgeber nicht mitteilen – Abwägung ist individuell
- Spielsucht als Krankheit bietet gewissen Kündigungsschutz, aber nicht bei Pflichtverletzungen
- Therapie ist wichtiger als Arbeitsplatzerhalt – nutzen Sie Auszeiten für Genesung
- Betriebliche Unterstützungsangebote sind vertraulich und hilfreich
- Berufliche Lücken müssen nicht detailliert erklärt werden
- Stufenweiser Wiedereinstieg erhöht Erfolgschancen
- Langfristige Stabilität erfordert Trigger-Management am Arbeitsplatz
Ihre nächsten Schritte:
- Priorisieren Sie Ihre Genesung – der Job kommt an zweiter Stelle
- Informieren Sie sich über Ihre rechtliche Situation
- Wägen Sie ab, ob und wem Sie sich anvertrauen
- Nutzen Sie betriebliche Unterstützungsangebote
- Planen Sie Wiedereinstieg realistisch und stufenweise
- Etablieren Sie Schutzfaktoren am Arbeitsplatz
- Bleiben Sie in Nachsorge und Selbsthilfegruppe
Wichtige Anlaufstellen:
- BZgA-Beratungshotline: 0800 1 37 27 00 (kostenlos, anonym)
- Betriebliche Sozialberatung: Über Personalabteilung oder Betriebsrat
- Integrationsfachdienst: Über Arbeitsagentur oder Rentenversicherung
- Fachanwälte für Arbeitsrecht: Bei Kündigungen oder rechtlichen Fragen
- Suchtberatungsstellen: Für umfassende Unterstützung
Zum Weiterlesen:
- Spielsucht Therapie – Welche Behandlungsmöglichkeiten helfen?
- Spielsucht und Schulden – Finanzielle Probleme bewältigen
- Spielsucht Genesung – Der Weg zu einem spielfreien Leben
Denken Sie daran: Ihre Gesundheit und Genesung sind wichtiger als jeder Job. Ein Arbeitsplatz kann ersetzt werden, Ihre Lebensqualität und Ihr Wohlbefinden nicht. Haben Sie den Mut, für Ihre Genesung einzustehen – auch wenn das kurzfristig berufliche Nachteile bedeuten kann. Langfristig ist ein spielfreies, stabiles Leben die Basis für nachhaltigen beruflichen Erfolg.
Der Weg zurück in ein geregeltes Arbeitsleben nach Spielsucht ist möglich. Tausende haben es geschafft, ihre berufliche Situation zu stabilisieren und erfolgreich zurück in den Job zu finden. Mit realistischer Planung, professioneller Unterstützung und Geduld können auch Sie diesen Weg gehen.
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